Diese Beitragsordnung wurde gemäß §18.1.f der Vereinssatzung am 12.03.2006 vom Gesamtvorstand beschlossen. Sie ergänzt den § 8 der Satzung und regelt die Höhe und den Anfall der Mitgliedsbeiträge, bzw. der Aufnahmegebühr. Diese Beiträge werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
1. Nach § 8 der Satzung werden von den Mitgliedern Beiträge und eine Aufnahmegebühr erhoben. Die erhobenen Beiträge und Gebühren werden durch den Verein verwaltet und für seine satzungsgemäßen Zwecke verwand.
2. Die Höhe der Beiträge/ Aufnahmegebühr wird durch den Gesamtvorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung beschlossen
Die aktuellen Beiträge wurden von der Mitglieder Versammlung am 24.02.2018 beschlossen:
Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | |
Schüler von 6-15 Jahren | € 40,00 | € 20,00 |
Jugendliche 16-18 Jahren | € 45,00 | € 20,00 |
Erwachsene in der Ausbildung (gegen Nachweis) | € 60,00 | € 20,00 |
Erwachsene | € 100,00 | € 50,00 |
Familien inkl. Kinder unter 10 Jahren | € 135,00 | € 50,00 |
3. Der Familienbeitrag kann nur von Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Die Lebensgemeinschaft definiert sich durch einen gemeinsamen Wohnsitz.
4. Tritt nur ein Elternteil dem Verein bei, gilt der Familienbeitrag auch für einen Erwachsenen inkl. einem Kind bis 15 Jahren.
Für evtl. Ermäßigungen zu Gunsten von, Studenten, Schülern, Zivil- oder Wehrdienstleistende sind entsprechende Nachweise selbstständig und rechtzeitig beizubringen. Falls die Dauer des Ermäßigungsgrunds nicht aus den Nachweisen hervorgeht, sind diese vor Beginn des nächsten Geschäftsjahres erneut vorzulegen.
Als Nachweise können gelten:
Berufs- und Umschüler haben keinen automatischen Anspruch auf Ermäßigung. Der Gesamtvorstand wird hier nach Einzelfall und eigener Abwägung der Ermäßigung gegebenenfalls stattgeben.
5. Für die Feststellung des Alters als Grundlage zur Beitragsberechnung gilt das Datum der Rechnungsstellung.
6. Ein Bootsliegeplatz kostet € 80,- im Jahr. Dieser Betrag kann um 2 x € 10,00 verringert werden, wenn sich die Bootsplatzmieter an den mindestens zweimal jährlich stattfindenden Reinigungsaktionen oder sonstigen Arbeitseinsätzen im Bootshaus beteiligen. Für die Teilnahme an einem offiziell angesetzten Arbeitseinsatz von 3 - 4 Std. werden bei der Rechnungsstellung im Folgejahr € 10,00 vergütet (max. € 20,00).
7. Ein Anspruch auf einen Liegeplatz besteht nicht.
8. Der Liegeplatz kann, wenn dies erforderlich sein sollte, jederzeit seitens des Vereins gekündigt werden. Die Gebühr wird in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
9. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen und Mietgebühren.
10. Übungsleiter die an mindestens fünf Tagen pro Jahr eine Veranstaltung oder ein Training anbieten, erhalten einen kostenlosen Liegeplatz für das dafür benötigte Boot.
Wer schon einmal Touren geleitet, geführt oder begleitet hat, kennt die Problematiken, die...
Für alle, die immer schon einmal mit netten Leuten das Paddeln im Wildwasser lernen wollten,...