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Regelung Busnutzung
EINLEITUNG
Diese Regelung regelt die Benutzung des vereinseigenen Fahrzeuges vom Typ MB Sprinter 211 CDI.
NUTZUNG
- Das Fahrzeug sollte bei allen Vereinsfahrten des WSVB eingesetzt werden um die privaten Fahrzeuge zu entlasten. - Das Fahrzeug darf von den Übungsleitern und Vereinsfunktionären auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Über den genauen Nutzerkreis entscheidet der Vorstand im Einzelfall. - Das Fahrzeug darf nach Vorstandbeschluß auch von anderen Personen oder Organisationen genutzt werden. - Ein Anrecht auf Nutzung des Fahrzeuges besteht nicht.
NUTZUNGSGEBÜHREN
- Für die Nutzung des Fahrzeuges werden die folgenden Gebühren erhoben: € 0,05 pro Person und Kilometer oder mindestens € 0,25 pro Kilometer, bei weniger als fünf zahlenden Personen. - In dieser Nutzungsgebühr sind alle Kosten, wie z.B. Kraftstoff, bereits enthalten. Maut-Gebühren sind durch die Fahrgäste selbst zu tragen. - Bei Strecken über 500 km kann der Vorstand einen Rabatt gewähren. - Vereininterne Transport- und Servicefahrten sind unentgeltlich - Der Verein kann zusätzlich zur Nutzungsgebühr eine Kaution verlangen. Dieses wird dem Nutzer zurück bezahlt, sobald das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden ist. - Falls zusätzlich Privatfahrzeuge bei einer Vereinsveranstaltung eingesetzt werden, sollten die Fahrer ebenfalls die oben genannten Nutzungsgebühren mit ihren Mitfahrern abrechnen.
INKASSO
- Jeder Fahrer bzw. jede Fahrerin, ist für das Inkasso der entsprechenden Nutzungsgebühren der Fahrgäste verantwortlich.
BETRIEB
- Der/Die Fahrer/in ist im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, und verfügt über mindestens drei Jahre Fahrpraxis. - Der/Die Fahrer/in ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges und der Ladung verantwortlich. - Der/Die Fahrer/in entfernt beim Parken das Radiodisplay, legt die Lenkradkralle an und achtet darauf, dass keine Wertgegenstände im Fahrzeug verbleiben die einen Anreiz für einen Einbruch bieten. - Alle auftretenden Fehler und Probleme sind spätestens nach Beendigung der Fahrt an die Geschäftsstelle zu melden.
HAFTUNG
- Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von € 300,- - Tritt der Schadensfall ein wenn das Fahrzeug im Auftrag des Vereins unterwegs ist, trägt die Selbstbeteiligung der Verein. - Tritt der Schadensfall während einer genehmigten, privaten Fahrt ein, trägt die Selbstbeteiligung das Vereinsmitglied dem das Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen wurde. - Tritt der Schadensfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ein oder handelt der/die Fahrer/in grob fahrlässig, haftet der/die Fahrer/in des Fahrzeugs auch über die Selbstbeteiligung hinaus. Dies gilt insbesondere wenn die Versicherung Ansprüche auf Schadensregulierung ablehnt.
ORTUNG
Das Fahrzeug ist mit einem GSM-Modul ausgestattet das eine Ortung des Fahrzeuges, z.B. im Falle eines Diebstahls ermöglicht.
ANSPRECHPARTNER
Zuständig für alle Fragen im Bereich Vereins-Fahrzeug: Dietmar Meinert (0174/8289524) oder Oliver Mast (0163/7410952)
SCHLUSSBESTIMMUNG
Dieses Regelung wurde durch den Gesamtvorstand am 7.11.2006 genehmigt und in Kraft gesetzt.